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   KG, 02.08.2021 - Verg 1/21   

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https://dejure.org/2021,35670
KG, 02.08.2021 - Verg 1/21 (https://dejure.org/2021,35670)
KG, Entscheidung vom 02.08.2021 - Verg 1/21 (https://dejure.org/2021,35670)
KG, Entscheidung vom 02. August 2021 - Verg 1/21 (https://dejure.org/2021,35670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 GKG, § 50 Abs 2 GKG, § 3 ZPO, § 78 S 1 GWB, § 175 Abs 2 GWB
    Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem Beschwerdeverfahren zu Fragen der Akteneinsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfragen zur Akteneinsicht sind besonders sorgfältig zu klären!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte die Streitwertfestsetzung an § 50 Abs. 2 GKG orientiert wird (so z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, juris Rn. 46), geht der Senat davon aus, dass es sich insoweit lediglich um eine Fokussierung auf den notwendigen Zwischenschritt bei der Ausfüllung des nach § 3 ZPO maßgeblichen Ermessens handelt.

    Dabei hat der Senat auch berücksichtigt, dass nicht schon die Gewährung oder Abwehr der Akteneinsicht selbst über den Erfolg oder Misserfolg des Nachprüfungsantrages entscheidet, sondern der Ausgang desselben von weiteren zwischen den Beteiligten streitigen Fragen rechtlicher und tatsächlicher Natur abhing (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, juris Rn. 46; OLG Celle, Beschluss vom 05. Oktober 2020 - 13 Verg 5/20 -, Rn. 21, juris).

    Der Senat folgt nicht der Auffassung anderer Oberlandesgerichte, welche den Anwendungsbereich des § 179 Abs. 2 Satz 1 GWB dahingehend einschränken, dass eine Vorlagepflicht nur bei Abweichungen in einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung bestehe (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, Rn. 23, juris zur Akteneinsicht; OLG Dresden, Beschluss vom 05. April 2001 - WVerg 0008/00 -, Rn. 14, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - Verg 42/01 -, Rn. 19, juris zu Kostenfragen).

    Der Senat teilt insbesondere nicht die Wertung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, Rn. 23), dass im Zwischenverfahren betreffend die Akteneinsicht das Eilbedürfnis der Vergabe die Klärung der Rechtsfrage über die Akteneinsicht verdränge.

  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG für sich genommen kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch für das nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer gerichtete Rechtsmittel: OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, Rn. 21, juris), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint.

    Bei der Ausübung seines Ermessens hat der Senat im hiesigen Einzelfall das Interesse an dem Ausgang des allein auf die Vermeidung der Akteneinsicht gerichteten Beschwerdeverfahrens materialisiert (vgl. insoweit auch OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris).

  • OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Dass das Oberlandesgericht München (im Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16 -, Rn. 57, juris) zu einem entsprechenden Bruchteil gelangt ist, hat keine Vorlagepflicht nach § 179 Abs. 2 GWB zur Folge.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - Verg 42/01

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Der Senat folgt nicht der Auffassung anderer Oberlandesgerichte, welche den Anwendungsbereich des § 179 Abs. 2 Satz 1 GWB dahingehend einschränken, dass eine Vorlagepflicht nur bei Abweichungen in einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung bestehe (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, Rn. 23, juris zur Akteneinsicht; OLG Dresden, Beschluss vom 05. April 2001 - WVerg 0008/00 -, Rn. 14, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - Verg 42/01 -, Rn. 19, juris zu Kostenfragen).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 13 Verg 5/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Dabei hat der Senat auch berücksichtigt, dass nicht schon die Gewährung oder Abwehr der Akteneinsicht selbst über den Erfolg oder Misserfolg des Nachprüfungsantrages entscheidet, sondern der Ausgang desselben von weiteren zwischen den Beteiligten streitigen Fragen rechtlicher und tatsächlicher Natur abhing (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, juris Rn. 46; OLG Celle, Beschluss vom 05. Oktober 2020 - 13 Verg 5/20 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00

    Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Der Senat folgt nicht der Auffassung anderer Oberlandesgerichte, welche den Anwendungsbereich des § 179 Abs. 2 Satz 1 GWB dahingehend einschränken, dass eine Vorlagepflicht nur bei Abweichungen in einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung bestehe (so aber OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40/07 -, Rn. 23, juris zur Akteneinsicht; OLG Dresden, Beschluss vom 05. April 2001 - WVerg 0008/00 -, Rn. 14, juris und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - Verg 42/01 -, Rn. 19, juris zu Kostenfragen).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Eine Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG für sich genommen kommt bei einem Beschwerdeverfahren, das sich auf einen lediglich Fragen der Akteneinsicht betreffenden Beschluss der Vergabekammer in einem Zwischenverfahren bezieht, nicht in Betracht (vgl. etwa Elzer in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Auflage 2020, § 50 GKG Rn. 4 m.w.N.; vgl. auch für das nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer gerichtete Rechtsmittel: OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2020 - Verg 5/20 -, Rn. 62, juris m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Mai 2012 - Verg W 1/12 -, Rn. 21, juris), weil die Entscheidung nicht die Auftragsvergabe als solche zum Gegenstand hat und die Anknüpfung an den Wertansatz als pauschaliertem Gewinn nicht passend erscheint.
  • VK Berlin, 30.03.2021 - VK-B2-8/21

    Anspruch auf Gewährung teilweiser Akteneinsicht unter Wahrung von

    Auszug aus KG, 02.08.2021 - Verg 1/21
    Die Beigeladene zu 1) wandte sich mit ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der zweiten Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 30. März 2021 - VK -B2 - 8/21, mit welchem u.a. der Antragstellerin Akteneinsicht in die Akten der Vergabestelle bewilligt worden war.
  • KG, 18.05.2022 - Verg 7/21

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung für ein

    Billigem Ermessen entspricht in erster Linie eine Kostenverteilung nach Maßgabe des aufgrund summarischer Prüfung festzustellenden voraussichtlichen Erfolges der erhobenen Beschwerde, da auch bei einer streitigen Entscheidung nach dem Anteil des Obsiegens und Unterliegens über die Kosten zu entscheiden gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 2. August 2021 - Verg 1/21 -, juris Rn. 4).
  • VK Niedersachsen, 02.12.2021 - VgK-42/21

    Schulnotenrechtsprechung, keine konkrete einzelfallbezogene Darstellung

    Das Erfordernis der Akteneinsicht ist bei im Raume stehender Unzulässigkeit umstritten (pro: KG Berlin, Beschluss vom 02.08.2021 - Verg 1/21; OLG Rostock, Beschluss vom 21.04.2021 - 17 Verg 1/21; contra: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.03.2021, Verg 9/21 ; Behrens in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, § 165 GWB, Rn. 21; Kus in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB, § 165 GWB, Rn. 33; Kadenbach in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, § 165 GWB Rn. 6, 7).
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